Donnerstag, November 06, 2008

Die Stellung der BEG, die Konsensvereinbarung und die Folgen

Mich regt ja immer noch dieser berüchtigte Satz des BEG-Vertreters auf: Entweder Kaufland oder nix. Also habe ich mich nocheinmal durch die Seite der BEG gefräst. Merkwürdig, dass all das, was hier zu lesen steht, nie den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat.

Aha, eben doch rein wirtschaftliches Interesse....hier stehts schwarz auf weiß.

Die Leistungen des Landes sind:

"Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2001 20,45 Mio. EUR aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zur Einrichtung des "BahnflächenPool NRW" bereitgestellt. Grundlage dieser Entscheidung war das Konzept der Errichtung der BEG als gemeinsame Gesellschaft von Land und DB AG.

Diese Landesmittel werden von der BEG für die Finanzierung von Planungsverfahren, Gutachten, Wirtschaftlichkeitsermittlungen oder Ähnliches eingesetzt - also für alle Aufgaben, die für die Vorbereitung der Flächenentwicklung erforderlich sind.

Sie dürfen nach der Rahmenvereinbarung ausdrücklich nicht dazu verwandt werden, die Kosten der Aufbereitung und Erschließung von Flächen und der Errichtung bzw. des Umbaus von Gebäuden zu finanzieren. Hierfür können die Kommunen und - in besonderen Einzelfällen Dritte - beim Land Förderhilfen nach der jeweils gültigen Fassung der Förderrichtlinien beantragen. "

OK, also das Land finanziert die Erschließung des Frundstücks nicht. Soweit bin ich nun...wer denn dann? Vielleicht antwortet mir Frau Bartmann-Salmen ja noch...

Und das ist hier ist berühmte Vereinbarung, die auch die Stadt Lippstadt unterzeichnet hat:

Konsensvereinbarung


Die BEG schließt mit den Kommunen eine Konsensvereinbarung. Die Unterzeichnung der Konsensvereinbarung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen der BEG. Die BEG kann Gutachten oder weitere Vorleistungen zur Klärung der Flächenverfügbarkeit nur finanzieren, wenn die Kommune mit der Konsensvereinbarung ihren Kooperationswillen dokumentiert. (ok, Gutachten etc werden wohl offenbar von der BEG bezahlt. Aber was hat die BEG davon?)

Diese Konsensvereinbarung ist von der Landesregierung, der DB AG ebenso wie von den gemeindlichen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalen gebilligt worden.

Geregelt werden darin die Leistungen und Pflichten jedes Vertragspartners:

Ein zentraler Anspruch ist, auf möglichst vielen, nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnliegenschaften wertsteigernde Nutzungen auszuweisen, sofern dies städtebaulich und verkehrspolitisch sachgerecht ist. Die Kommunen müssen deshalb entsprechende Entwicklungsschwerpunkte definieren und möglichst hochwertige Nutzungsperspektiven entwickeln. Die Kommunen sichern zu, bei ihren Verhandlungspositionen zu berücksichtigen, dass es ein wesentliches Ziel der BEG ist, die Bahnliegenschaften wirtschaftlich erfolgreich zu vermarkten.

Wichtig ist auch, dass der Bahnflächenentwicklung Vorrang vor der Entwicklung von Flächen im Freiraum gegeben wird. Die Kommunen erklären sich bereit, im Rahmen ihrer Baulandpolitik zu gewährleisten, dass die Ausweisung von weiteren Baugebieten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu einem die Nachfrage deutlich übersteigenden Baulandangebot führt. Auch der Zeitpunkt der Erschließung von Bauland durch die Kommune wird festgelegt und erfolgt unter Berücksichtigung einer erfolgreichen Vermarktung der nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnliegenschaften.
(aha, erst das Recht des KÖnigs, dann kommt der Bauer....)

Selbstverständlich werden die individuellen Rahmenbedingungen gemeinsam mit der Kommune abgestimmt – unter Berücksichtigung der ebenfalls gemeinsam festgelegten Nutzungsziele und bezogen auf einen gemeinsam prognostizierten Zeitpunkt der Vermarktung der Bahnliegenschaften.
(Im Endeffekt hat die BEG das Sagen....toll.Insofern hat der BEG-mensch recht: Die BEG kann festlegen, was gebaut wird....)"

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